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Stossdämpfende Spielplatzböden - Fallschutzböden
Die freie Fallhöhe der Benutzer eines Spielgeräts beeinflusst die Beschaffenheit des Bodenmaterials. Bei losem Material ist die Schichtdicke abhängig von der Fallhöhe. Unter Spielplatzgeräten mit einer freien Fallhöhe von weniger als 60 cm und/oder unter Geräten, die den Körper des Nutzers keiner erzwungenen Bewe-gung aussetzen (z. B. Balancierbalken), ist keine Prüfung der kritischen Fallhöhe erforderlich. Unter allen Spielplatzgeräten mit einer freien Fallhöhe von mehr als 60 cm und/oder Geräten, die eine erzwungene Bewegung des Nutzers verursa-chen (z. B. Schaukeln, Rutschen, Wippgeräte, Seil-bahnen, Karussells), müssen stossdämpfende Böden über die gesamten Aufprallfläche vorgesehen werden.
Beträgt die freie Fallhöhe von zwei angrenzenden Plattformen (Holzflächen) mehr als 1 m, sollte die Oberfläche der unteren Plattform die nötigen stoss-dämpfenden Eigenschaften aufweisen. Beispiele für üblicherweise verwendete stossdämp-fende Materialien mit den zugehörigen maximalen Fallhöhen und den minimalen Einstreutiefen sind in Tabelle 8 aufgeführt. Stossdämpfende Materialien sollten angemessen gewartet werden (lose Fallschutzmaterialien regel-mässig auflockern und von Zeit zu Zeit auswechseln). Unterlassene Wartung hat zur Folge, dass die Stossdämpfung erheblich reduziert wird. Kann die regelmässige visuelle Inspektion (täglich bis wöchentlich) nicht sichergestellt werden, ist empfohlen, Fallschutzplatten oder vergossene Fall-schutzbeläge zu verwenden und/oder Spielplatzgeräte mit einer geringeren Fallhöhe zu wählen.